2-Zimmer-Komfort-Whg. möbliert! Ideal für Wochenendfahrer!

in Baumkamp 43, 22299 Hamburg Winterhude

Objektadresse Baumkamp 43, 22299 Hamburg Winterhude
   
Zimmer 2
   
Wohnfläche ca. 45 m²
   
Miete zzgl. NK 650,00 €
   
Nebenkosten
150,00 €
   
Anzahl Badezimmer 1
   
Anzahl Schlafzimmer  1
   
Anzahl Balkon 1
   
Zustand Modernisiert
   
Baujahr 1975
   
Verfügbar ab
sofort
   
Küche Einbauküche (EBK)
   
Bad Vollbad
   
Haustiere Nein
   
WG-geeignet Nein
   
Objekt
  • möbliert
  • kleines, gepflegtes Mehrfamilienhaus, Baujahr 1975
  • Wasserzähler
  • Kabelfernsehen
  • neue Einbauküche (inkl. Dunstabzug, E-Herd mit Ceranfeld und Edelstahlspüle)
  • neu renoviertes Vollbad
  • Parkettfußboden
  • sep. WC
  • Balkon
   
Lage
  • in zentraler und beliebter Gegend in Winterhude
  • ruhige Anliegerstraße
  • nur wenige Minuten zum Stadtpark und Winterhuder Marktplatz
  • beste Verkehrsanbindungen (U-Bahn Lattenkamp)

 
Kaution Kaution: 3 Nettokaltmieten / Bankbürgschaft möglich!

 
Courtage Käufer zu zahlen) Der Mieter leistet als Vermittlungsprovision zwei Nettokaltmieten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer ( € 1.547,00 ) an die Firma Carmen Pippig Immobilien. Der Betrag ist mit Gegenzeichnung des Mietvertrages verdient und fällig.

 
Sonstiges Die Wohnung ist teilmöbliert und kann auf Wunsch vollmöbliert ausgestattet und übergeben werden.

 


 


 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1. Die Firma Carmen Pippig Immobilien übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks-, Geschäfts- und Hypothekenmakler aus, wobei auch die Tätigkeit für den anderen Vertragsteil gestattet ist. 2. Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. 3. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln, sie dürfen ohne Erlaubnis der Firma Carmen Pippig Immobilien weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet der Firma Carmen Pippig Immobilien für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen. 4. Der Gebührenanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss eines Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluß. 5. Die Gebühren sind jeweils auch zu zahlen, wenn in anderer als der nach dem Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die dann vereinbarten Leistungen der Gebührensätze zugrunde zu legen sind. 6.  Hat die Firma Carmen Pippig Immobilien nach Aufgabe eines Objektes nicht binnen fünf Tagen vom Empfänger eine Mitteilung, dass und von wem er das gleiche Objekt evtl. bereits aufgegeben erhalten hat, ist er mit einer entsprechenden späteren Behauptung ausgeschlossen. Gerichtsstand Hamburg.